Fragen & Antworten
Hier haben wir die häufigsten Fragen zum Hospiz Celle stationär in einem Fragen- und Antwortkatalog zusammengestellt. Klicken Sie bitte auf eine Frage, die Antwort wird darunter angezeigt.
Wer kann in einem Hospiz Aufnahme finden?
Die Aufnahme ins Hospiz erfolgt jeweils nur auf Wunsch und im Einvernehmen mit dem Kranken selbst oder – wenn dieser sich nicht mehr äußern kann – mit seinen Angehörigen. Schließlich müssen auch die Zielsetzungen des Kranken und seiner Bezugspersonen mit denen des Hospizes übereinstimmen: So soll der Tod im Hospizhaus weder beschleunigt noch verzögert werden. Wir lehnen daher jegliche Form der aktiven Sterbehilfe ab, stattdessen wird auf eine umfassende Schmerztherapie und Symptomkontrolle geachtet.
Für die Aufnahme gibt es gesetzlich geregelte Vorgaben:
Voraussetzung für die Aufnahme ist das Vorliegen einer nicht heilbaren, fortschreitenden Erkrankung, die nach menschlichem Ermessen aller Voraussicht nach in absehbarer Zeit (Tage, Wochen bis wenige Monate) zum Tode führen wird, wobei eine angemessene Versorgung im häuslichen Bereich nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten als nicht mehr gesichert angesehen werden muss.
Die Hospizversorgung muss grundsätzlich von einer Ärztin bzw. einem Arzt verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden. In den meisten Fällen wird die Genehmigung alle vier Wochen erneut vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen überprüft. Bei einer Stabilisierung der Erkrankung und damit einhergehender Unabsehbarkeit der verbleibenden Lebenserwartung kann die Krankenkasse eine weitere Hospizversorgung ablehnen. In diesem Fall suchen wir mit Ihnen gemeinsam nach einer anderen Versorgungsmöglichkeit.
Wann sollte man in ein Hospiz gehen?
Manche unserer Gäste waren nur wenige Tage bei uns, andere wiederum lebten mehrere Monate in unserem Haus. Der genaue Verlauf der letzten Lebenszeit lässt sich genau so wenig vorherbestimmen wie alle anderen Lebensphasen. Wenn Sie unsicher sind, wann für Sie der richtige Zeitpunkt für eine Aufnahme ins Hospiz gekommen ist, sollten Sie darüber mit Ihrer Hausärztin bzw. Ihrem Hausarzt sprechen. Sie können auch Kontakt mit uns aufnehmen, wir beraten Sie gern.
Was ist mit Angehörigen und Freunden?
Zugehörige sind im Hospiz stets willkommen! Die Begleitung durch die Zugehörigen ist hier nicht nur erlaubt sondern ausdrücklich erwünscht. Starre Besuchsregelungen gibt es nicht, so dass die Zugehörigen – das Einverständnis des Hospizgastes vorausgesetzt – auch unangemeldet jederzeit vorbei schauen können. Das gilt für Angehörige, Freunde und Nachbarn gleichermaßen, daher verwenden wir den Begriff „Zugehörige“. Auf Wunsch können Zugehörige auch auf Zustellbetten im Krankenzimmer mit übernachten oder das gut ausgestattete Angehörigenzimmer im Obergeschoss nutzen.
Wer übernimmt die ärztliche Betreuung?
Die ärztliche Betreuung liegt in der Regel bei der Hausärztin bzw. beim Hausarzt, die auch die Überweisung ins Hospiz vornehmen. Prinzipiell besteht aber auch jederzeit die Möglichkeit, den behandelnden Arzt bzw. Ärztin zu wechseln. Auf Wunsch gibt es auch die Möglichkeit, dass die notwendigen Therapien in Zusammenarbeit mit Ihrem Hausarzt bzw. Ihrer Hausärztin und unseren beiden Palliativmedizinern, Herrn Barbaros Catalyürek und Dr. Torsten Wieden, umgesetzt werden. Mit vielen Hausärztinnen und Hausärzten arbeiten wir vertrauensvoll zusammen. Unsere Palliativmediziner sind jederzeit erreichbar.
Müssen Lebensgewohnheiten umgestellt werden?
Das Hospiz möchte schwerkranken Menschen am Ende ihres Lebens ein Zuhause ermöglichen, an dem ein größtmögliches Maß an Wohlbefinden und Lebenszufriedenheit zurückkehren soll. Individuellen Vorlieben soll dabei nach Möglichkeit Raum gegeben werden: Wer sein Leben lang gern länger geschlafen hat, muss auch im Hospiz nicht zum Frühaufsteher werden und wer zur Mittagszeit noch keinen rechten Appetit hat, kann sich die Mahlzeiten abends wärmen lassen. Gleiches gilt für das sehr unterschiedliche Bedürfnis nach Nähe und menschlicher Begegnung: Wer lange Zeit allein gelebt hat, zieht auch jetzt vielleicht die Ruhe und stille Abgeschiedenheit seines Zimmers den gemeinschaftlichen Mahlzeiten am großen Esstisch vor.
Dürfen die Erkrankten im Hospizhaus rauchen?
Grundsätzlich verstehen wir das Hospizhaus als „rauchfreie Zone“. Dennoch müssen lieb gewonnene Gewohnheiten wie das Rauchen nicht ganz aufgegeben werden. Der Hospizgast kann gerne auf der an das Zimmer angrenzenden Terrasse rauchen. Im Zimmer darf nur geraucht werden, wenn der Hospizgast nicht mehr in der Lage ist, das Bett zu verlassen. Wir unterliegen hohen Anforderungen an den Brandschutz, daher bedarf es immer zunächst der Zustimmung der verantwortlichen Pflegekraft, wenn im Zimmer geraucht werden soll. Ist der Hospizgast so eingeschränkt, dass er die Gefahren des Rauchens nicht mehr einschätzen kann, ist das Rauchen nur im Beisein eines Angehörigen oder eines Hospizmitarbeiters zulässig.
Wer kommt für die Kosten auf?
Die Kosten für den Hospizaufenthalt werden bei gesetzlich Versicherten durch die Krankenkasse bezuschusst. Alle nicht gedeckten Kosten müssen vom Hospiz über Spenden finanziert werden. Damit ist der Aufenthalt für die Kranken selbst zuzahlungsfrei.
Bei privatversicherten Erkrankten muss die Kostenübernahme mit den Krankenkassen geklärt werden.
Kann man das Hospiz auch wieder verlassen?
Selbstverständlich kann man jederzeit wieder in die häusliche Versorgung zurückkehren.
Sollten sich im Verlauf der Krankheit die körperlichen Einschränkungen und Symptome nochmals deutlich verbessen und die Lebenserwartung damit nicht mehr erkennbar auf eine sehr kurze Zeit beschränkt sein, werden wir gemeinsam mit Ihnen nach einer alternativen Versorgung suchen und Sie aus dem Hospiz entlassen.
Dabei schließt eine Entlassung aus dem Hospiz eine erneute Aufnahme bei Symptomverschlechterung nicht aus!
Was ist mit Haustieren?
Grundsätzlich sind Haustiere bei uns willkommen! Ein Haustier ist auch immer ein Familienmitglied. Soweit es uns möglich ist, kann ein Haustier mit einziehen. Dabei sollte allerdings vorher geregelt sein, wo das Tier unterkommt, sollte ein Verbleiben bei uns im Haus nicht mehr möglich sein.
Was ist unter dem Familienbereich zu verstehen?
Der Familienbereich besteht aus zwei separaten Zimmern und einem gemeinschaftlichen Wohnbereich.
Für welche Personen steht der Familienbereich bereit?
Der Familienbereich steht Familien zur Verfügung, in denen Mutter oder Vater schwer erkrankt sind und deren Kinder in naher Zukunft mit dem Verlust eines Elternteils zurechtkommen müssen. Diesen Familien wollen wir einen besonderen Schutzraum bieten und ihnen die Möglichkeit geben, so viel Zeit wie möglich miteinander zu verbringen.
Werden im Hospizhaus auch Kinder und Jugendliche aufgenommen?
Der Familienbereich steht auch zur Betreuung von sehr jungen Erkrankten wie Kindern und Jugendlichen zur Verfügung. Wir können in unserem Hospiz mit dem Familienbereich nicht alle Angebote der spezialisierten Einrichtungen anbieten, aber wir halten ein alternatives Angebot für sterbende Kinder und Jugendliche aus unserer Region bereit. Da Kinder und Jugendliche auch in Zeiten schwerer Krankheit und des nahen Sterbens ihre Familien und ihre Freunde in der Nähe brauchen, sind spezielle Kinder- und Jugendhospize aufgrund der oftmals weiten Entfernungen vielfach keine optimale Lösung.
Was bedeutet eigentlich Palliative Care?
Unter Palliative Care versteht man ein ganzheitliches Betreuungskonzept für Erkrankte, die sich im fortgeschrittenen Stadium einer unheilbaren Erkrankung befinden. In dieser Zeit ist eine symptom-orientierte und individuelle Pflege sowie die Auseinandersetzung mit dem nahen Sterben notwendig.
Ansprechpartnerin:
Inga Janßen
Hospizleitung
Geschäftsführung
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Sollten Sie eine persönliche Beratung benötigen, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns:
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